vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neubemessung des Unterhalts bereits nach einem Jahr

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/817Zak 2014, 433 Heft 22 v. 9.12.2014

ABGB: § 231 (≈ § 140 alt)

Es erscheint vertretbar, den Unterhalt ein Jahr nach Titelschaffung neu zu bemessen, weil die in diesem Zeitraum eingetretene Geldentwertung als wesentliche Umstandsänderung qualifiziert werden kann (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte