Mit der Bezirksgerichte-V Steiermark 2015 (BGBl II 2014/298), die ab 1. 1. 2015 an die Stelle der bisher geltenden V BGBl II 2012/243 tritt, werden die Gerichtssprengel an die steirische Gemeindestrukturreform (Zusammenlegung von Gemeinden) angepasst. Die Zahl der Bezirksgerichte bleibt gleich.