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Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015

In aller KürzeZak 2014/806Zak 2014, 422 Heft 22 v. 9.12.2014

Mit der Bezirksgerichte-V Steiermark 2015 (BGBl II 2014/298), die ab 1. 1. 2015 an die Stelle der bisher geltenden V BGBl II 2012/243 tritt, werden die Gerichtssprengel an die steirische Gemeindestrukturreform (Zusammenlegung von Gemeinden) angepasst. Die Zahl der Bezirksgerichte bleibt gleich.

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