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Privatgutachten als Beweismittel im Außerstreitverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/796Zak 2014, 419 Heft 21 v. 25.11.2014

AußStrG: §§ 31, 45, 128 Abs 2

Auch in einem Außerstreitverfahren (hier: Sachwalterverfahren) können Privatgutachten als Beweismittel herangezogen werden. Allein mit einem Privatgutachten kann ein als notwendig erachteter Sachverständigenbeweis jedoch nicht geführt werden.

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