AußStrG: §§ 31, 45, 128 Abs 2
Auch in einem Außerstreitverfahren (hier: Sachwalterverfahren) können Privatgutachten als Beweismittel herangezogen werden. Allein mit einem Privatgutachten kann ein als notwendig erachteter Sachverständigenbeweis jedoch nicht geführt werden.