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Pistenhalterhaftung - keine Schadensteilung wegen unverschuldeten Sturzes des Skifahrers

RechtsprechungSchadenersatzZak 2014/794Zak 2014, 418 Heft 21 v. 25.11.2014

ABGB: §§ 1302, 1304

Der Pistenhalter haftet für die Verletzungen, die ein Skifahrer erlitten hat, weil ein atypisches Hindernis im Pistenbereich nicht abgesichert war. Dass dem Aufprall auf das Hindernis ein unverschuldeter Sturz vorangegangen ist, kann keine Schadensteilung zwischen dem Pistenhalter und dem geschädigten Skifahrer rechtfertigen.

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