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Wohnungseigentum - wichtiges Interesse an Garagentor vor Kfz-Unterstand

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/791Zak 2014, 417 Heft 21 v. 25.11.2014

WEG: § 16 Abs 2 Z 2

Die Änderung des Wohnungseigentumsobjekts unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile setzt gem § 16 Abs 2 Z 2 WEG Verkehrsüblichkeit oder das Vorliegen eines wichtigen Interesses des Wohnungseigentümers voraus. Je geringer die Inanspruchnahme allgemeiner Teile ausfällt, desto geringere Anforderungen sind an das Gewicht des Interesses zu stellen.

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