In der Rs XII ZB 20/14 befasste sich der dt BGH mit der Zulässigkeit der Exhumierung des mutmaßlichen Vaters in einem postmortalen Abstammungsverfahren. Er gelangte zum Schluss, dass das Recht eines Kindes auf Kenntnis seiner wahren Abstammung regelmäßig Vorrang gegenüber dem postmortalen Persönlichkeitsrecht hat und die Störung der Totenruhe des möglichen Vaters (und seiner gemeinsam mit ihm bestatteten Ehegattin) von den Angehörigen zu dulden ist, wenn keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen.