GBG: § 86
LiegTeilG: § 2 Abs 1
Das aus § 86 GBG abzuleitende Verbot der Kumulierung von Grundbuchgesuchen ist einschränkend auszulegen.
GBG: § 86
LiegTeilG: § 2 Abs 1
Das aus § 86 GBG abzuleitende Verbot der Kumulierung von Grundbuchgesuchen ist einschränkend auszulegen.