ABGB: § 932 Abs 4
Für die Minderung des Reisepreises aufgrund von Reisemängeln ist nicht die subjektive Beeinträchtigung des Reisenden, sondern die objektive Abweichung vom vertraglich Geschuldeten maßgeblich.
Auch wenn der Kunde aufgrund von Unterkunftsmängeln während der Reise aus Eigeninitiative in ein anderes Hotel gezogen ist und dadurch selbst