ABGB: §§ 594, 608
AußStrG: § 161 Abs 1
Der Vorerbe ist auch in Bezug auf die Einsetzung des Nacherben kein fähiger Testamentszeuge.
ABGB: §§ 594, 608
AußStrG: § 161 Abs 1
Der Vorerbe ist auch in Bezug auf die Einsetzung des Nacherben kein fähiger Testamentszeuge.