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Exekution einer einstweiligen Verfügung - Wahlrecht zwischen Aufhebungsantrag und Oppositionsklage

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2014/688Zak 2014, 359 Heft 18 v. 7.10.2014

EO: §§ 35, 399

Während des Exekutionsverfahrens zur Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung hat die gefährdende Partei die Wahl, ob sie das Erlöschen des vorläufigen Anspruchs mit Aufhebungsantrag nach § 399 EO oder mit Oppositionsklage geltend macht. Eine Doppelgleisigkeit von Haupt- und Oppositionsverfahren kann durch Unterbrechung eines dieser Verfahren vermieden werden.

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