ZPO: § 41
RATG: TP 2 I 1 b
Die (Mahn-)Klage des Kreditkartenunternehmens gegen den Kunden auf Zahlung des Abrechnungsbetrags ist aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit einer Darlehensklage nicht nach TP 3, sondern lediglich nach TP 2 RATG zu honorieren, wenn eine kurze Darstellung des Sachverhalts ausreicht.