ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298
Der Auftrag, für die Gewinner eines Gewinnspiels eine Ballonfahrt durchzuführen, entfaltet nur gegenüber den berechtigten Teilnehmern der Fahrt Schutzwirkungen. Gegenüber einem unberechtigten Mitfahrer kann eine vertragliche Haftung des Ballonfahrtunternehmens aufgrund der Schutzwirkungen des Auftrags nicht bestehen.