ABGB: § 1295 Abs 1, §§ 1299, 1311
Der Zweck der Pränataldiagnostik liegt auch darin, drohende Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen des ungeborenen Kindes zu erkennen und der Mutter bzw den Eltern dadurch eine sachgerechte Entscheidung über den gesetzlich zulässigen Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen. Schäden, die den Eltern