WEG: § 16 Abs 2
ABGB: § 863
Die zur Umwidmung eines Wohnungseigentumsobjekts erforderliche Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer kann auch konkludent erteilt werden. Wenn allen Wohnungseigentümern über einen Zeitraum von acht Jahren bekannt war, dass in einem als Wohnung gewidmeten Objekt eine Arztpraxis betrieben wird, und in dieser Zeit kein Widerspruch erfolgte, kann von einer schlüssigen Widmungsänderung ausgegangen werden (Zurückweisung der Revision).