vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betrieb einer Arztpraxis in einem "Büro" als genehmigungsbedürftige Widmungsänderung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/635Zak 2014, 336 Heft 17 v. 24.9.2014

WEG: § 16 Abs 2

Die Ansicht, dass der Betrieb einer Arztpraxis in einem als Büro gewidmeten Wohnungseigentumsobjekt eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung darstellt, ist im vorliegenden Fall schon deshalb vertretbar, weil im Wohnungseigentumsvertrag bei den Widmungsarten zwischen Wohnung, Geschäftslokal, Büro und Arztpraxis differenziert wird (Zurückweisung des Rekurses).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte