ABGB: § 97
Der Wohnungserhaltsanspruch nach § 97 ABGB setzt eine Verfügungsbefugnis des anderen Ehegatten an der Ehewohnung voraus, die auch in seinem beherrschenden Einfluss als Organ und Gesellschafter auf die Mieter- oder Eigentümergesellschaft begründet sein kann.