vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kauf von Wertpapieren für das Kind als echter Vertrag zugunsten Dritter

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/624Zak 2014, 332 Heft 17 v. 24.9.2014

ABGB: § 164 (= § 149 alt), § 167 (= § 154 Abs 1-3 alt), §§ 865, 881, 882, 1295 Abs 1

Das wirksame Zustandekommen eines (echten) Vertrags zugunsten Dritter hängt nicht von der Geschäftsfähigkeit des Begünstigten ab. Der Forderungserwerb durch den Dritten setzt ja keine Annahmeerklärung voraus; der Dritte kann das Recht nur nachträglich zurückweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte