WEG: § 30 Abs 1 Z 1
Eine vom Gesetz abweichende Aufteilung der Erhaltungspflichten im Wohnungseigentumsvertrag kann dem in § 30 Abs 1 Z 1 WEG vorgesehenen Minderheitenrecht auf Durchsetzung dringlicher Erhaltungsmaßnahmen an allgemeinen Teilen des Hauses nicht entgegengehalten werden. Eine solche Maßnahme ist