UbG: § 34a
JGG: §§ 36, 55, 57
Aus § 34a UbG folgt eine umfassende Kompetenz des Unterbringungsgerichts zur Prüfung von Rechtseingriffen während der Unterbringung, die auch die Beschränkung von Rechten umfasst, die nicht im UbG geregelt sind.
UbG: § 34a
JGG: §§ 36, 55, 57
Aus § 34a UbG folgt eine umfassende Kompetenz des Unterbringungsgerichts zur Prüfung von Rechtseingriffen während der Unterbringung, die auch die Beschränkung von Rechten umfasst, die nicht im UbG geregelt sind.