ABGB: §§ 471, 865, 1440 S 2
Wer bewusst trotz erheblicher Zweifel an der Dispositionsfähigkeit des Verkäufers eine Liegenschaft gegen eine unangemessen niedrige Gegenleistung kauft, dem steht aufgrund der bei dieser Sachlage gerechtfertigten Anwendung des § 1440 S 2 ABGB bei der Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit kein Zurückbehaltungsrecht für Anschaffungs- und Sanierungskosten zu.