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Keine Nichtigkeit des vom Zahntechniker direkt mit dem Patienten geschlossenen Werkvertrags

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/551Zak 2014, 294 Heft 15 v. 26.8.2014

ABGB: § 879 Abs 1

ZÄG: § 4 Abs 3

In dem Umstand, dass der Zahntechniker nicht - wie üblich - vom Zahnarzt im Rahmen des Behandlungsvertrags, sondern direkt vom Patienten mit der Herstellung der Zahnersatzstücke beauftragt worden ist, liegt noch kein Verstoß gegen den in § 4 Abs 3 ZÄG vorgesehenen Ärztevorbehalt. Eine Nichtigkeit des zwischen dem Patienten und dem Zahntechniker geschlossenen Werkvertrags wegen Gesetzwidrigkeit ist daher nicht gegeben.

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