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Enterbung wegen jahrelanger Drangsalierungen

RechtsprechungErbrechtZak 2014/546Zak 2014, 292 Heft 15 v. 26.8.2014

ABGB: § 768 Z 4

Jahrelange wüste Beschimpfungen und Drangsalierungen des Erblassers, die aus materiellen Beweggründen erfolgen, nach außen dringen und auch dadurch den Erblasser massiv belasten, können den Enterbungsgrund des § 768 Z 4 ABGB erfüllen (beharrliche Führung einer gegen die öffentliche Sittlichkeit verstoßenden Lebensart).

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