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Keine Freiheitsbeschränkung durch Anziehen eines Overalls

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/541Zak 2014, 291 Heft 15 v. 26.8.2014

HeimAufG: § 3 Abs 1

Anders als eine Zwangsjacke stellt ein gewöhnlicher Overall, der dem Heimbewohner während der Bettaufenthalte gegen seinen Willen angezogen wird, keine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG dar, auch wenn das Kleidungsstück von ihm nicht selbstständig abgelegt werden kann.

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