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Geldersatz für Mangelschaden durch schadenersatzrechtliche Wandlung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2014/504Zak 2014, 274 Heft 14 v. 5.8.2014

ABGB: § 933a

Eine mögliche Art des Geldersatzes, der gem § 933a ABGB für den Mangelschaden in zweiter Linie zusteht, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags, dh die Rückforderung des Kaufpreises - abzüglich eines Benützungsentgelts - Zug um Zug gegen Rückstellung des Kaufobjekts (schadenersatzrechtliche Wandlung). Voraussetzung ist, dass es sich nicht bloß um einen geringfügigen Mangel handelt.

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