Die E 6 Ob 49/14w = Zak 2014/505, 275 betrifft die Haftung einer Bank gegenüber einem unbezahlt gebliebenen Lieferanten des insolventen Kreditnehmers. Aus diesem Anlass erörtert der Beitrag zunächst die Fallvarianten, in welchen eine Ersatzpflicht der Bank gegenüber Dritten in Betracht kommt, und geht schließlich auf den sachenrechtlichen Ursprung des Schadens des Lieferanten ein.