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European Case Law Identifier

In aller KürzeZak 2014/490Zak 2014, 262 Heft 14 v. 5.8.2014

Mit dem vor Kurzem eingeführten European Case Law Identifier (ECLI) soll durch eine zusätzliche, einheitlich gestaltete Kennung für Entscheidungen der Unionsgerichte und der nationalen Gerichte die Zitierung und vor allem die Judikaturrecherche in Datenbanken vereinfacht werden. Der ECLI setzt sich aus dem entsprechenden Präfix, dem Ländercode, dem Kürzel des Gerichts, dem Entscheidungsjahr sowie einer Ordnungsnummer zusammen (zB ECLI:EU:C:2014:242 für ein Urteil des EuGH) und erlaubt keinen Rückschluss auf die Geschäftszahl. Die Entscheidungen der Unionsgerichte sind bereits - auch rückerfassend - mit dem ECLI ausgezeichnet. Der EuGH (siehe http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_125997 [31. 7. 2014]) hat daher angekündigt, seine Judikatur künftig mit dem Fallnamen, der Geschäftszahl sowie dem ECLI zu zitieren (zB Urteil Schempp, C-403/03 , EU:C:2005:446; in Folgezitaten ohne Geschäftszahl).

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