Zu 5 Ob 76/13g = Zak 2014/217, 117: Die einfache Anpassung der Miteigentumsanteile gem § 10 Abs 3 WEG im Weg der Grundbuchberichtigung scheidet von vornherein aus, wenn nicht nur Anteilsänderungen vorgenommen werden sollen, sondern auch die Löschung eines Mindestanteils vorgesehen ist, etwa weil das damit verbundene Wohnungseigentumsobjekt in eine Allgemeinfläche oder in Zubehörwohnungseigentum umgewandelt wird.