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Zuständigkeit für Rechtsmittel im Fristsetzungsverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/479Zak 2014, 259 Heft 13 v. 15.7.2014

GOG: § 91

AußStrG: §§ 5, 6, 25

Beim Fristsetzungsverfahren handelt es sich um kein gesondertes Verfahren. Welches Gericht funktionell zuständig ist, über ein zulässiges Rechtsmittel gegen einen im Fristsetzungsverfahren ergangenen Beschluss zu entscheiden, richtet sich daher nach den für das Ausgangsverfahren geltenden Prozessvorschriften.

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