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Rechtskräftiger Abbruchbescheid wegen Grünlandwidmung führt nicht zum Erlöschen des Bestandvertrags

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/469Zak 2014, 256 Heft 13 v. 15.7.2014

ABGB: § 1112

Auch ein rechtskräftiger Abbruchbescheid hinsichtlich des Bestandobjekts, der nicht aufgrund von Baugebrechen, sondern wegen der fehlenden Baulandwidmung erteilt worden ist, bewirkt nur dann gem § 1112 ABGB das Erlöschen des Bestandvertrags, wenn endgültig feststeht, dass der Bestandgeber keine nachträgliche baubehördliche Genehmigung erlangen kann.

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