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Rechnungslegungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber den Erben des Mandanten

RechtsprechungErbrechtZak 2014/465Zak 2014, 254 Heft 13 v. 15.7.2014

ABGB: §§ 531, 890, 1012

RAO: § 9 Abs 2

Wie gegenüber dem Mandanten selbst kann sich der Rechtsanwalt nach dessen Tod den Erben gegenüber nicht auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen.

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