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Aufteilung ehelichen Vermögens - Unternehmen, Vermögensverringerung, Wohnrecht

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/459Zak 2014, 252 Heft 13 v. 15.7.2014

EheG: § 82 Abs 1 Z 3, § 87 Abs 2, § 91 Abs 1

Die Vermietung eines Hauses mit mehreren Wohnungen an einen einzigen Mieter (hier: an die Gemeinde als Ausweichquartier für das Alters- und Pflegeheim) stellt kein Unternehmen iSd § 82 Abs 1 Z 3 EheG dar. Die Einbeziehung des Gebäudes in die Aufteilungsmasse ist daher nicht wegen Unternehmenszugehörigkeit ausgeschlossen.

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