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Beitritte zum New Yorker Schiedsübereinkommen

In aller KürzeZak 2014/450Zak 2014, 242 Heft 13 v. 15.7.2014

Laut Kundmachung in BGBl III 2014/119 sind Burundi, Myanmar sowie São Tomé und Príncipe dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl 1961/200) beigetreten. Die Vertragsstaaten und ihre Vorbehalte bzw Erklärungen können auf der Website http://treaties.un.org abgerufen werden, wobei das New Yorker Übereinkommen im "Chapter XXII" als Pkt 1 auffindbar ist.

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