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Keine Passivlegitimation der Eigentümergemeinschaft für Schadenersatzansprüche gegen die Miteigentümer

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/324Zak 2013, 178 Heft 9 v. 21.5.2013

WEG: § 18

ABGB: § 1295 Abs 1

Für Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung eines von den Mit- und Wohnungseigentümern vertraglich eingeräumten Rechts abgeleitet werden, ist die Eigentümergemeinschaft selbst dann nicht passiv legitimiert, wenn die Verletzungshandlung zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung zählt.

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