vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Testamentarisches Erbrecht trotz Erbverzichts

RechtsprechungErbrechtZak 2013/287Zak 2013, 159 Heft 8 v. 7.5.2013

ABGB: §§ 551, 914

AußStrG: § 168

Ein Erbverzicht beseitigt nur das Anwartschaftsrecht auf die Erbschaft, nicht jedoch die Erbfähigkeit. Wer auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet hat, kann vom Erblasser dennoch testamentarisch als Erbe eingesetzt werden. Im Zweifel ist nicht davon auszugehen, dass sich ein Erbverzicht auch auf ein testamentarisches Erbrecht bezieht, das im Verzichtszeitpunkt noch gar nicht eingeräumt war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte