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Keine einstweilige Verfügung nach § 381 Z 2 Fall 1 EO gegen die Anbringung einer Sperrkette

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2013/264Zak 2013, 143 Heft 7 v. 16.4.2013

EO: § 381 Z 2 Fall 1

Eine einstweilige Verfügung nach § 381 Z 2 Fall 1 EO kann nicht nur zur Verhütung drohender Gewalt, sondern auch zur Beseitigung eines gewaltsam herbeigeführten Zustandes erlassen werden.

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