vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stimmrechtsausschluss in schlichten Miteigentumsgemeinschaften bei Interessenkollisionen?

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/249Zak 2013, 138 Heft 7 v. 16.4.2013

ABGB: §§ 836, 838a

WEG: § 24 Abs 3, § 52 Abs 2

§ 24 Abs 3 WEG, der Wohnungseigentümer im Fall bestimmter Interessenkollisionen von der Beteiligung an der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft ausschließt, kann nicht im Weg einer Einzelanalogie auf schlichte Miteigentumsgemeinschaften angewendet werden. Auch im Bereich des schlichten Miteigentums erscheint ein Stimmrechtsausschluss jedoch dann gerechtfertigt, wenn die Teilnahme eines Miteigentümers an der Beschlussfassung aufgrund eines schwerwiegenden Interessenkonflikts einen Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber den anderen Miteigentümern bedeuten würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte