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Nachteilsausgleich zwischen dem Scheinerben und dem wahren Erben bei Herausgabe des Nachlasses?

RechtsprechungErbrechtZak 2013/219Zak 2013, 119 Heft 6 v. 2.4.2013

ABGB: §§ 471, 824

Wenn der wahre Erbe vom eingeantworteten Scheinerben die Herausgabe des Nachlasses begehrt, kann dem Scheinerben ein Aufwandersatzanspruch nach § 824 ABGB zustehen, dessen Umfang sich nach seiner Redlichkeit oder Unredlichkeit richtet. Der Ersatzanspruch begründet ein Zurückbehaltungsrecht iSd § 471 ABGB am Nachlass.

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