UN-K: Art 25, Art 49 Abs 1 lit a
Das Vertragsaufhebungsrecht des Käufers wegen Nichterfüllung gem Art 49 Abs 1 lit a UN-K setzt voraus, dass eine wesentliche Vertragsverletzung iSd Art 25 UN-K vorliegt. Dies ist anhand einer Interessenabwägung nach objektiven Kriterien zu beurteilen (insb nach Art, Ausmaß sowie den Auswirkungen auf die vertragstreue Partei).