Zur Schadenersatzreform liegt neben dem fundamental angelegten "Arbeitsgruppenentwurf" und dem punktuell angelegten "Arbeitskreisentwurf", an dem der Autor beteiligt ist, ein weiterer, als "Schatten-" oder Fusionsentwurf bezeichneter Vorschlag vor, der von Kathrein auf der Richterwoche 2011 präsentiert wurde. Der Autor geht kritisch auf die Inhalte dieses Entwurfs ein, bei dem es sich seiner Ansicht nach um keine Fusion der beiden anderen Entwürfe, sondern um eine gekürzte Übernahme des "Arbeitsgruppenentwurfs" handelt. Sein Hauptkritikpunkt ist, dass die Unbestimmtheit vieler Regelungen zu Rechtsunsicherheit führen würde.