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Keine Entscheidung über eine Widmungsänderung im Nutzwertfestsetzungsverfahren

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/96Zak 2013, 59 Heft 3 v. 19.2.2013

WEG: § 9 Abs 2, § 16 Abs 2, § 29 Abs 5, § 52 Abs 1

ABGB: § 828

Die Zuweisung eines Teils einer Allgemeinfläche (hier: eines Kellerabteils) an einen bestimmten Wohnungseigentümer stellt eine Verfügung iSd § 828 ABGB dar, die der Einstimmigkeit bedarf. Im Weg eines Außerstreitverfahrens nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG zur Durchsetzung einer Änderung kann dieses Ziel nicht erreicht werden.

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