Erste Rsp zur Frage, zu welchem Zeitpunkt der Hauptschuldner iSd § 1356 ABGB abwesend sein muss
ABGB: § 1346 Abs 2, §§ 1355, 1356
Die Unterfertigung der Urkunde über die Hauptschuld durch den Interzedenten mit dem Zusatz "Bürge" reicht zur Erfüllung der Schriftform für die Bürgschaftserklärung aus.