ABGB: §§ 984, 988
Die Vereinbarung, dass als Entgelt für die Darlehensgewährung ein höherer als der gegebene Geldbetrag zurückerstattet werden muss, ist innerhalb der Grenzen des § 879 ABGB zulässig.
OGH 16. 11. 2012, 6 Ob 176/12v
ABGB: §§ 984, 988
Die Vereinbarung, dass als Entgelt für die Darlehensgewährung ein höherer als der gegebene Geldbetrag zurückerstattet werden muss, ist innerhalb der Grenzen des § 879 ABGB zulässig.
OGH 16. 11. 2012, 6 Ob 176/12v