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Darlehen - Pflicht zur Rückzahlung einer größeren Summe als erhalten

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/91Zak 2013, 58 Heft 3 v. 19.2.2013

ABGB: §§ 984, 988

Die Vereinbarung, dass als Entgelt für die Darlehensgewährung ein höherer als der gegebene Geldbetrag zurückerstattet werden muss, ist innerhalb der Grenzen des § 879 ABGB zulässig.

OGH 16. 11. 2012, 6 Ob 176/12v

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