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Prämienvergleich - geringfügige Zahlungsverspätung führt nicht zum Prämienverlust

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/89Zak 2013, 57 Heft 3 v. 19.2.2013

ABGB: § 904

Die in einem Prämienvergleich vorgesehenen gravierenden Verzugsfolgen treten nicht ein, wenn eine Zahlung lediglich geringfügig verspätet erfolgt (hier: einen Tag später).

Die Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG spielt bei dieser Beurteilung keine Rolle, weil sie nur Verzugszinsen zum Gegenstand hat, nicht jedoch darüber hinausgehende Verzugsfolgen wie den Prämienverlust.

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