ABGB: § 904
Die in einem Prämienvergleich vorgesehenen gravierenden Verzugsfolgen treten nicht ein, wenn eine Zahlung lediglich geringfügig verspätet erfolgt (hier: einen Tag später).
Die Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG spielt bei dieser Beurteilung keine Rolle, weil sie nur Verzugszinsen zum Gegenstand hat, nicht jedoch darüber hinausgehende Verzugsfolgen wie den Prämienverlust.