ABGB: § 274 Abs 2, § 279
AußStrG: §§ 119, 120
Die in § 279 ABGB vorgegebene Rangfolge bei der Auswahl des Sachwalters ist auch im Fall der Bestellung eines Verfahrenssachwalters oder einstweiligen Sachwalters einzuhalten.
ABGB: § 274 Abs 2, § 279
AußStrG: §§ 119, 120
Die in § 279 ABGB vorgegebene Rangfolge bei der Auswahl des Sachwalters ist auch im Fall der Bestellung eines Verfahrenssachwalters oder einstweiligen Sachwalters einzuhalten.