vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begrenzung des Ersatzes von Heilungskosten für ein Tier

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/65Zak 2013, 42 Heft 2 v. 29.1.2013

ABGB: § 1332a

Bei Verletzung eines Tiers hat der Schädiger gem § 1332a ABGB auch dessen Wert übersteigende Heilungskosten zu ersetzen, soweit diese auch von einem verständigen Tierhalter in der Lage des Geschädigten aufgewendet worden wären. Die Beurteilung erfolgt daher nach einem objektiven Maßstab unter Berücksichtigung der subjektiven gefühlsmäßigen Bindung des Halters zu dem verletzten Tier.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte