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Haftung des Winterdienstunternehmens gegenüber Dritten für ein Organisationsverschulden

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/62Zak 2013, 41 Heft 2 v. 29.1.2013

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1315

StVO: § 93 Abs 5

Das Unternehmen, das vom räumpflichtigen Anrainer iSd § 93 Abs 5 StVO vertraglich mit dem Winterdienst betraut wurde, kann gegenüber Dritten - über die Haftung für Verschulden seiner Gehilfen im Rahmen des § 1315 ABGB hinaus - auch für eigenes Organisationsverschulden haften, wenn die Organisation oder Überwachung nicht ausreichend ist, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst sicherzustellen.

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