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Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln nur auf Einwendung oder von Amts wegen?

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/54Zak 2013, 38 Heft 2 v. 29.1.2013

ABGB: § 879 Abs 3

Klausel-RL: Art 2 lit b, Art 6 Abs 1

Die Nichtigkeit einer gröblich benachteiligenden AGB-Klausel gem § 879 Abs 3 ABGB ist vom Gericht grundsätzlich nur auf Einwendung hin wahrzunehmen. Ob die Prüfung bei Verbrauchergeschäften aufgrund der Klausel-RL 93/13/EWG von Amts wegen vorgenommen werden muss, wird nicht geklärt.

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