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Stabentheiner, Der Pistenrand als Einfahrtshindernis für Variantenfahrer und "Pistenrückkehrer" - Haftung des Pistenhalters für Dritte? ZVR 2012, 389.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2013/35Zak 2013, 24 Heft 1 v. 15.1.2013

Der Autor stellt die am 31. Seilbahnsymposium entwickelten bzw verfeinerten Thesen vor, die sich insb mit der Absicherung des Pistenrandes zugunsten von Wintersportlern, die von außerhalb in die Skipiste einfahren, befassen. Seiner Darstellung nach gelangten die Teilnehmer zum Ergebnis, dass Skifahrer, die vom freien Gelände auf die Piste fahren, mit Gefahrenquellen am Pistenrand, die durch den Pistenbetrieb geschaffen werden (wie Niveauunterschieden aufgrund eines bei der Pistenpräparierung entstandenen Walzrandes), rechnen müssen. Sicherungspflichten des Pistenhalters bestünden insofern nicht. Eine Haftung für Unfälle aufgrund solcher nach außen gerichteter Gefahrenquellen könne jedoch dann bestehen, wenn der Pistenrand nicht ausreichend markiert wurde und Pistenbenützer deshalb unabsichtlich in den freien Skiraum geraten können.

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